1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Knut Hebstreit
Hebstreit Designstudio
Zionskirchstr. 9
10119 Berlin

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und seinen Auftraggebern (Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen).

Sie gelten für Leistungen in den Bereichen:

  • Design und visuelle Gestaltung

  • UX/UI Design

  • E-Commerce Beratung

  • Schulungen, Workshops und Lehrtätigkeiten

  • sonstige freiberufliche Dienstleistungen

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen auf freiberuflicher Basis.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:

  • individuellen Angeboten

  • Projektvereinbarungen

  • schriftlichen oder mündlichen Abstimmungen

Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.


3. Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung:

  • auf Basis von Tagessätzen (Time & Material) oder

  • als Festpreis für definierte Leistungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.


4. Zusatzleistungen und Mehraufwand

Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.

Dies gilt insbesondere für:

  • zusätzliche Abstimmungsrunden

  • Änderungswünsche

  • Erweiterungen des Projektumfangs


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


6. Nutzungsrechte

6.1 Grundsatz

Alle im Rahmen der Leistung erstellten Werke unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.


6.2 Einfache Nutzungsrechte

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht.

Dieses berechtigt zur Nutzung im vereinbarten Umfang, jedoch nicht zur exklusiven Verwendung.


6.3 Exklusive Nutzungsrechte

Die Einräumung von ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechten bedarf:

  • einer gesonderten Vereinbarung

  • und einer zusätzlichen Vergütung

Mit Einräumung exklusiver Rechte verzichtet der Auftragnehmer auf die weitere Nutzung im vereinbarten Umfang.


6.4 Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, sofern nicht anders vereinbart.


7. Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen.

Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.


8. Selbstständigkeit

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als selbstständiger Freiberufler.

Es besteht kein Arbeitsverhältnis.

Der Auftragnehmer:

  • ist nicht in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert

  • unterliegt keinen Weisungen bezüglich Arbeitszeit oder Arbeitsort

  • trägt seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst


9. Termine und Leistungserbringung

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund von:

  • höherer Gewalt

  • fehlender Mitwirkung des Auftraggebers

führen nicht zu Schadensersatzansprüchen.


10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet:

  • uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

  • bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.


11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen.


12. Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen als Referenz (z. B. Portfolio, Website) zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.


13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.